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Wichtige Informationen für unsere Wohnungsmieter

Notfallnummern

Außerhalb der Sprechzeiten ist durchgehend unser Anrufbeantworter geschaltet. Bitte schildern Sie uns auf diesem kurz Ihr Anliegen. Nennen Sie zudem deutlich Ihren Namen, Ihre Wohnung sowie Ihre Telefonnummer.

Sollte es sich um einen Notfall handeln, der ein sofortiges Handeln zwingend notwendig macht, melden Sie diese bitte zusätzlich den nachfolgenden Stellen:

Gas, Fernwärme, Wasser

  • Wasseraustritt bzw. Überschwemmung der Wohnung, wenn Sie das Wasser nicht in Ihrer Wohnung abstellen können
  • Abgestelltes Gas im Winter (komplett im Haus)
  • Gasgeruch
  • ESWE = 0611-780 2201 

Strom

  • Abgestellter Strom (komplett im Haus)
  • ESWE (Strom) = 0611-145 2201

Störung / Fehlermeldung der Gaszentralheizung bzw. Gasetagenheizung

  • Firma Spirra = 06 128-859782 (Anrufbeantworter wird auch am Wochenende abgehört)

Ausfall des Warmwassers im Winter

  • Firma Spirra = 06 128-859782 (Anrufbeantworter wird auch am Wochenende abgehört)

 

Zusätzlich ist in jedem Fall der Hausverwaltung eine Nachricht unter 0611-9408883 zu hinterlassen.

Wenn keiner dieser Notfälle besteht und Sie dennoch den Notdienst rufen, müssen Sie damit rechnen, die Kosten des Einsatzes selbst zu übernehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: MIETBEGINN / MIETENDE

Was ist eine Bonitäts-/Schufa-Abfrage?

Bevor wir ein Mietverhältnis eingehen, möchten wir eine sog. Bonitäts-/Schufa-Abfrage des Mietinteressenten sehen. Hierüber erhalten wir Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Wir können uns hierüber einen möglichst objektiven Eindruck Ihrer wirtschaftlichen Vergangenheit machen. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Wie erfolgt die Endabnahme?

Endet das Mietverhältnis, findet grundsätzliche eine gemeinsame Endabnahme mit Ihnen statt. Bei dieser wird protokolliert, in welchem Zustand sich die Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe befindet.

Sollten Sie keinen der vorgeschlagenen Termine wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Diese nimmt dann gemeinsam mit uns den Termin für Sie wahr. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns einen Schlüssel abgeben und wir Sie informieren falls noch etwas in der Wohnung zu machen ist. In diesem Fall erhalten Sie ein Protokoll mit Bildern von der Endabnahme.

Bitte bringen Sie zur Endabnahme Ihr Übergabeprotokoll mit. Auf diese Weise können erfahrungsgemäß einige Missverständnisse direkt vermieden werden. Zudem benötigen wir den vollständigen Schlüsselsatz.

Kann ich meine Wohnung vor Vertragsende zurückgeben?

Grundsätzlich erfolgt die Endabnahme mit dem Ende der Mietzeit. Evtl. ziehen Sie aber schon deutlich vor dem Ende des Mietverhältnisses weg und haben Interesse daran, dass wir auch die Endabnahme entsprechend zeitlich nach vorne verlegen. Gerne können Sie uns kontaktieren, damit wir eine Terminabstimmung in Ihrem Sinne vornehmen können.

Bitte beachten Sie aber, dass eine vorzeitige Endabnahme kein vorzeitiges Vertragsende darstellt. Insbesondere bleiben Sie grundsätzlich zur Zahlung des Mietzinses bis zum Vertragsende verpflichtet. Wenn allerdings eine erfolgreiche Endabnahme stattgefunden und ein Nachmieter bereits Interesse an einem früheren Einzugstermin hat, kann einvernehmlich eine Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart werden.

Endabnahme und Nachmieter: Was muss ich beachten?

Wenn Ihr Mietverhältnis endet, kann es sein, dass Ihnen bereits ein Nachmieter bekannt ist. Beachten Sie bitte, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel an Ihren Nachmieter nicht gestattet ist. Es ist insbesondere in Ihrem Interesse, dass Sie zunächst eine vollständige Endabnahme des Mietobjekts mit uns vornehmen. Erst anschließend sollte der Nachmieter (von uns) in Besitz der Wohnung gesetzt werden.

Im schlimmsten Fall stehen Sie sonst weiter in der Haftung für etwaige Schäden, auch wenn Sie die Wohnung schon gar nicht mehr selber nutzen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Mit der Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben und sind keine Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen mehr offen, wird die Kaution an Sie ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: WOHNUNG KÜNDIGEN

Ich möchte meine Wohnung kündigen – was tun?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei Wohnraum drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Wird im Mietvertrag daher auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt derzeit diese Frist. Teilweise enthalten die Mietverträge jedoch auch individuelle Kündigungsfristen, denen dann Vorrang zukommt. Bei Zweifeln rufen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis schriftlich kündigen müssen. Die schriftliche Kündigung muss zudem bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Insoweit ist für den Beginn der Kündigungsfrist entscheidend, wann die Kündigungserklärung bei uns eingegangen ist. Unerheblich ist insoweit, wann Sie den Brief versandt haben.

Beispiel: Ihre schriftliche Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei uns ein => das Mietverhältnis endet mit Ablauf des 30. Juni.

Schließlich beachten Sie bitte, dass unsere Mietverträge zum Teil einen zeitweisen Kündigungsverzicht enthalten.

Kündigung aufgrund von Umzug

Wenn Sie das Mietverhältnis beenden wollen, weil Sie Wiesbaden verlassen müssen, verkürzt dies grundsätzlich nicht die vorgesehene Kündigungsfrist. Sprechen Sie uns aber gerne auf Ihren Einzelfall an. Wir werden versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Wie kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Bitte reichen Sie uns den Antrag auf Rücknahme der Kündigung schriftlich ein. Voraussetzungen für eine Stornierung der Kündigung sind, dass noch keine Weitervermietung vorliegt, dass Sie keinerlei Mietrückstände haben und dass es keine anderweitigen Probleme in der Vergangenheit gab. Sind alle Punkte geprüft und spricht nichts gegen eine Kündigungsrücknahme, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von uns.

Ich möchte als Angehöriger/ Erbe kündigen. Was ist zu beachten?

Sie als Erbe treten mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein.
In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über.

Alternativ bitten wir um Übersendung einer Erbausschlagungsurkunde des zuständigen Amtsgerichtes.

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe oder senden Sie uns alle entsprechend gekennzeichneten Schlüssel unter Angabe der Mietvertragsnummer an folgende Adresse:

Hausverwaltung Neu 
Helenenstraße 14
65183 Wiesbaden

Häufig gestellte Fragen zum Thema: BETRIEBS-/NEBENKOSTEN

Was sind Betriebs-/Nebenkosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Auf diese Kosten entrichtet der Mieter neben der Grundmiete monatliche Vorauszahlungen. Einmal jährlich werden dann die tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen gegengerechnet. Der Mieter erhält anschließend eine detaillierte Abrechnung. Aus dieser ergibt sich dann entweder eine Erstattung zu viel vorausgezahlter Kosten oder eine Nachzahlungsverpflichtung.

Eine Auflistung der Nebenkosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Sprechen Sie uns auch gerne an, wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Wie berechnet sich die Vorauszahlung?

Die neue monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den bereits bekannten Preissteigerungen und den anteiligen Gesamtkosten des Mieters im abgerechneten Zeitraum. Der ausgewiesene Betrag der neuen Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum decken und trägt dazu bei, das Risiko von Nachzahlungen zu verringern.

Erhöhung der Vorauszahlung trotz Gutschrift?

Es kann grundsätzlich vorkommen, dass Sie für das vergangene Jahr eine Gutschrift und gleichzeitig eine Erhöhung der zu leistenden Vorauszahlung erhalten. Wir kalkulieren Vorauszahlungen so, dass sie möglichst angemessen sind und das Risiko einer Nachzahlung möglichst gering ist. In Einzelfällen kann es aufgrund von Kostensteigerungen notwendig sein, die Vorauszahlung auch dann anzupassen, wenn es für das Vorjahr zu einer Gutschrift kam.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Für die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen sind wir auf Daten von externen Firmen angewiesen. Diese erhalten wir in der Regel erst im dritten Quartal des Folgejahres. Anschließend bemühen wir uns um eine zeitnahe Erstellung. Erfahrungsgemäß dauert dies aber bis kurz vor Jahresende. Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr daher meist im Dezember des Folgejahres.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: TIERHALTUNG

Welche Vorschriften gibt es beim Thema Tierhaltung?

„Frau lebte mit 250 Wellensittichen in Zwei-Raum-Wohnung“ oder „Rentner hielt 25 Katzen in Apartment“ – auf solche Verhältnisse in der Nachbarschaft legt wohl kein Mieter Wert. Daher haben wir die Frage der Tierhaltung fair geregelt.

Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören.

Bei Hunden und Katzen entscheidet der konkrete Einzelfall. Bei diesen Tieren behalten wir uns als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: ALLGEMEINES

Ich spreche kein/kaum Deutsch, kann ich mich trotzdem melden?

Wiesbaden ist eine multikulturelle Stadt und wir bemühen uns stets, eine gemeinsame sprachliche Ebene mit unseren Mietern zu finden. Unsere Mitarbeiter sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch. Zudem können wir uns kurzfristig Unterstützung in den Sprachen Türkisch und Russisch hinzuziehen.

Rufen Sie uns daher gerne unter 0611-9408883 an. Unsere Mitarbeiter werden sich stets um eine Verständigung bemühen.

Unsere telefonischen Servicezeiten:

Dienstag: 11 – 13 Uhr; Donnerstag: 17.45 – 18.45 Uhr

Diese Anliegen müssen Sie schriftlich an uns richten

Es gibt viele Anliegen, die am Telefon erledigt werden können. Manches geht aber leider nur schwarz auf weiß: Im Folgenden finden Sie eine 
Auflistung der Themen, die stets schriftlich (d.h., mit Originalunterschrift) an uns gesandt werden müssen:

Beschwerden

Sollte es zu Beschwerden über Nachbarn kommen (z.B. wegen Ruhestörung), senden Sie diese bitte immer schriftlich zu. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir keine Maßnahmen ergreifen. Zudem helfen uns gegebenenfalls schriftliche Störungsprotokolle mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung weiter.

Kündigung des Mietverhältnisses

Für Kündigungen ist zwingend die Schriftform vorgeschrieben. Wir benötigen daher immer eine schriftliche Kündigung mit den Originalunterschriften aller Mieter.

Vertragsänderung

Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies zwecks Beweispflicht in der Schriftform.

Bankverbindung

Ändert sich Ihre Bankverbindung, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schriftlich mit.

Kontakt

Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:

Telefon: 0611 94 08 883

E-Mail: info@hausverwaltung-neu.de

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